AGB´s

RügenHolidays

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

RuegenHolidays 

§ 1 An-, Abreisemodalitäten, Aufenthalt, Pflichten des Mieters 

Beim Bezug des Ferienhauses kann sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes und der Vollständigkeit des Inventars überzeugen. 
Er erkennt durch rügelose Nutzung bei Mietbeginn die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der mobilen und immobilen Ausstattung an. Der Mieter muss während seiner Mietzeit auftretende Schäden am und im Objekt unverzüglich dem Gastgeber oder dem Co-Host anzeigen. 
Unterlässt der Mieter diese Benachrichtigung und erhält der Vermieter dadurch nicht die Möglichkeit, die Schäden zu beseitigen, steht dem Mieter kein Mietminderungsanspruch zu. Außerdem ist er dem Vermieter zum Ersatz des durch die unterbliebene Mängelanzeige entstanden Schadens verpflichtet. 

Der Mieter und seine Mitreisenden verpflichten sich, das Ferienhaus samt Indoor- und Outdoorinventar pfleglich zu behandeln. 
Für zerstörtes, beschädigtes oder fehlendes Inventar und für verursachte Schäden im und am Objekt haftet der Mieter. 

Die Gäste können das Ferienhaus am Anreisetag ab 16 Uhr beziehen. Am Abreisetag können die Gäste das Ferienhaus bis maximal 10:00 Uhr nutzen. 
Ein längeres Verweilen ist nur ausnahmsweise und nur nach Vermieterbestätigung per Mail möglich. Reisen die Gäste nach 10:00 Uhr ab, so gilt eine Zahlung von 25,-€ pro angebrochener Stunde als vereinbart. 

Das Ferienhaus ist bei Abreise besenrein zu verlassen. Das Geschirr, benutzte Backbleche, Auflaufformen, Pfannen etc. sind abzuwaschen, zu trocknen und in die Schränke zu stellen. 
Der Müll ist zu entsorgen und falls benutzt, der Grill und/oder der Kamin zu reinigen. Unterlässt der Mieter diese Tätigkeiten, stimmt er einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 50,00 EUR, die von der Kaution abgezogen wird, zu. 

Der Kamin darf ausschließlich mit trockenem Holz geheizt werden. Sollte der Kamin durch unsachgemäße Benutzung beschädigt werden, so trägt der Mieter die Instandhaltungskosten. 

Ein Kohlenmonoxid-Melder ist im Haus installiert. 
Dieser darf nicht ausgeschaltet werden. Schlägt dieser Melder Alarm, so öffnet der Mieter die Fenster und verlässt das Gebäude. Sodann ist der Vermieter unmittelbar zu verständigen. 

Der Abfall muss in die entsprechenden Tonnen (blau, gelb, schwarz) entsorgt werden. 
Es darf kein Abfall in die Toiletten gegossen oder geworfen werden. Der Mieter ist damit einverstanden, andernfalls die Kosten für die Beseitigung von Leitungsverstopfungen zu tragen. 

Die Matratzen sowie die Kopfkissen und Bettdecken sind mit einem Hygieneschutz versehen. Dieser darf nicht entfernt werden. Sollten die Mieter den Hygieneschutz entfernen, so stimmen sie der Reinigung von Matratzen und Bettwaren durch eine Reinigungsfirma zu und übernehmen die Kosten. 

Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Mieter selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten. 

Sollten Handtücher, Bettwäsche, Matratzen oder Textilien durch den Mieter so stark verschmutzt werden, dass sie durch die Wäscherei nicht mehr fleckenfrei gereinigt werden können, so verpflichtet sich der Mieter dazu, die Kosten für die Neuanschaffung zu übernehmen. 

Haustierhaare bzw. Verschmutzungen, des Inventars und der Möbel, die durch Haustiere verursacht (Hund schläft im Bett, Hund nutzt Sofa oder Sessel) wurden, bedürfen eines erhöhten Reinigungsaufwandes. 
Deshalb gilt als vereinbart, dass im Falle einer notwendigen Reinigung, für die Reinigung pro angefangener Arbeitsstunde 25,-€ anfallen, die vom Mieter zu tragen sind. Diese Kosten fallen nur an, wenn ein Mehraufwand der Reinigung notwendig wird. 

Es dürfen keine Möbel umgestellt werden. 

Es dürfen keine Indoor-Möbel in den Außenbereich gebracht werden. Die Sonnenschirme müssen bei Wind und am Abend sowie bei Abwesenheit des Mieters vom Mietobjekt geschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen und Beschädigungen des Inventars haftet der Mieter für die entstehenden Kosten. 

Es sind zwei Parkplätz vorhanden. Weitere Fahrzeuge können kostenpflichtig auf dem Großparkplatz Hagen abgestellt werden. 

Der Mieter erhält vom Gastgeber bzw. Co-Gastgeber 1 Schlüsseltoken für das Haus, 1 Gartenhausschlüssel und 1 Fernbedienung für das Einfahrtstor. 
Für den Ersatz von defekten bzw. verlorenen Schlüsseltoken/Fernbedienung haftet der Mieter. 

Nachtruhe ist von 22:00 - 08:00 Uhr einzuhalten.
Musik etc. bitte nur auf Zimmerlautstärke.
Der Strandkorb ist von April bis Ende Oktober verfügbar. 

§ 2 Mietpreis, Kaution, Zusatzleistungen 

Innerhalb von 3 Tagen ab Abschluss der Buchung, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtrechnungsbetrages zu leisten. Der Restbetrag in Höhe von 80% ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. 

Bankverbindung des Vermieters Rügenholidays: 
Pommersche Volksbank eG 

IBAN: DE17 1309 1054 0001 2832 00 
SWIFT/BIC: GENODEF1HST 

Liegt der Reiseantritt 30 Tage oder weniger in der Zukunft ist der vereinbarte Reisepreis sofort fällig. 

Es wird eine Kaution in Höhe von 200,- Euro erhoben, die nach Abreise der Gäste auf das Konto zurück überwiesen wird, sofern keine Beanstandungen vorliegen. 

Es wird von der Gemeinde Lohme eine Kurtaxe erhoben. 

Nebenkosten (Internet, Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung) sind im Mietpreis enthalten. 

Verbrauchsabhängige Nebenkosten (z.B. Strom, Wasser, Heizung) sind in haushaltsüblichen Mengen im Mietpreis enthalten. Sollte der Mieter Verbrauchskosten haben, die oberhalb der haushaltsüblichen Mengen liegen, so zahlt er die Differenz. 
Die haushaltsüblichen Mengen werden entsprechend der DESTATIS Angaben zugrunde gelegt. 

Die Abrechnung der Elektrotankstelle erfolgt nach Verbrauch bei Abreise: je kwh 0,32 Euro. 

Die Nutzung der Sauna kostet 6,- Euro für einen zweieinhalb stündigen Saunagang. Die Benutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr. 

Das Ferienhaus kann mit bis zu 5 Gästen belegt werden. Nach Absprache mit dem Vermieter sind auch 6 Personen erlaubt. Ab der 3. Person wird eine Pauschale von 15,-€ pro Nacht und pro Person erhoben. 

Erhöht der Mieter eigenmächtig die im Mietvertrag gebuchte Personenanzahl, so stimmt er der Zahlung des doppelten Mietpreises entsprechend des Gesamtpreises für die tatsächliche Personenzahl dieser getätigten Buchung zu. 

§ 3 Rücktritt 

Der Mieter darf jederzeit vom Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Ausfallentschädigung entsprechend folgender Staffelung geltend gemacht: 

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises 
44 – 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
32 – 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
21 – 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises 
11 Tage vor Mietbeginn – Mietbeginn 90 % des Mietpreises 
danach und bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises 

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so kann er einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Mieter und Vermieter bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. 
Der Vermieter muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen. 
Sofern ein Dritter in den Mietvertrag eintritt, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem Vermieter gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 
Dafür kann nach Ermessen des Vermieters eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. 

Sollte der Mieter keinen Ersatzmieter benennen, so kann auch der Vermieter für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Vermieter nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der Vermieter das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss. 

§ 4 Kündigungsrecht 

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. 

Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 

§ 5 Kündigungsrecht des Vermieters 

Für den Vermieter liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Mieter (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der hier aufgestellten Verhaltensregeln in den AGB durch den Mieter vor. 
Dies berechtigt den Vermieter nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. 
Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 
In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung. 

§ 6 Kündigungsrecht des Mieters 

Für den Mieter handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Ferienhauses gewährt. 

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung. 

§ 7 Haftung des Vermieters 

Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Vermieter die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßem Zustand erhalten. 
Falls der Mieter bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. 
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. 
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die er weder grob fahrlässig noch fahrlässig herbeigeführt hat. Der Vermieter haftet ebenfalls nicht für Folgen höherer Gewalt. 
Dazu gehören unter anderem behördliche Anweisungen, Schnee, Hagel, Sturm, Stau, Starkregen, Blitzschlag, Stromausfall, Feuer, Straßensperrungen, Terroranschläge sowie Überschwemmungen. 

Werden persönliche Gegenstände des Mieters, die er mit ins Ferienhaus oder auf das Gelände verbracht hat, beschädigt oder gestohlen, so kann der Vermieter dafür nicht haftbar gemacht werden. 
Der Vermieter haftet ebenfalls nicht für Fahrzeugschäden, die bei Nutzung der vorhandenen Parkplätze bzw. beim Befahren des Geländes entstehen. Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. 

Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. 

§ 8 Haustiere 

In das Ferienhaus dürfen gegen eine Gebühr von 10-,€ pro Nacht und pro Hund maximal zwei ruhige, wohlerzogene Hunde mitgenommen werden (weitere Hunde / andere Haustiere nur nach Absprache). 
Hunde sind auf dem Gelände an der Leine führen. 
Hunde, die auf Listen der Bundesländer als potentiell gefährlich eingestuft werden oder deren Mischlinge, dürfen nicht mitgebracht werden. 
Es dürfen keine Haustiere in der Dusche geduscht werden. 
Sollten Haustierhaare im Duschabfluss festgestellt werden, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, 50,-€ für die Entfernung der Tierhaare zu zahlen. 
Die Kosten für die Beseitigung eventuell weitergehender Verstopfungen werden gegebenenfalls zusätzlich bezahlt. 

§ 9 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung 

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. 

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. 
Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. 
Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W- LAN Zugang zu starten. 

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin. 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand 

Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Mieter seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre. 

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amts- oder Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 

§ 11 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Regel dieser Bedingungen und/oder des Mietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. 
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.